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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung vom 6. September 2026

A. Allgemeiner Teil

1. Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen post2be, Inhaber Rino Geißler, Theodor-Bogner-Straße 33, 65549 Limburg an der Lahn (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Sie gelten für sämtliche Leistungen des Anbieters, insbesondere die Erstellung von Websites und Webanwendungen, die Automatisierung von Arbeitsabläufen, die Entwicklung von Software, Betrieb und Wartung, Online- und Social-Media-Marketing, die Erstellung von Inhalten einschließlich Foto- und Videoproduktion, Schulungen, Digitalisierungsvorhaben sowie die Bereitstellung eigener Software zur Nutzung über das Internet, insbesondere der Anwendung ONSPECS.

(3) Der Besondere Teil (Abschnitt B) enthält ergänzende Regelungen für einzelne Leistungsarten. Bei Widersprüchen geht der Besondere Teil dem Allgemeinen Teil vor; eine Individualvereinbarung geht beiden vor.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(6) Soweit in diesen Bedingungen Textform vorgesehen ist, genügt eine E-Mail.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Maßgeblich ist die im Angebot genannte Gültigkeitsdauer; fehlt eine Angabe, beträgt sie vierzehn Tage ab Angebotsdatum.

(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots in Textform zustande. Beginnt der Anbieter auf Wunsch des Kunden vor einer ausdrücklichen Annahme mit der Leistung, gilt der Vertrag zu den Bedingungen des Angebots als geschlossen.

(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das Angebot samt seiner Anlagen. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

(4) Für den Baukasten unter build.post2be.com gilt abweichend Ziffer 18, für die Anwendung ONSPECS Ziffer 22.

3. Leistungsarten und anwendbares Vertragsrecht

(1) Leistungen, bei denen ein bestimmter Erfolg geschuldet ist – insbesondere die Erstellung von Websites und Webanwendungen, die Programmierung von Software sowie die Umsetzung von Automatisierungen – unterliegen dem Werkvertragsrecht. Für sie gilt Ziffer 14 einschließlich der Abnahme.

(2) Leistungen, bei denen ein Tätigwerden nach den Regeln des Fachs geschuldet ist – insbesondere Betreuung, Beratung, Marketing, laufende Betreuung von Kanälen, Wartung und Support – unterliegen dem Dienstvertragsrecht. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.

(3) Die Bereitstellung eigener Software zur Nutzung über das Internet (Ziffer 22) unterliegt dem Mietrecht (§§ 535 ff. BGB). Geschuldet ist die Gebrauchsüberlassung für die Dauer des Vertrags, nicht die Übertragung der Software.

(4) Welche Regelung gilt, ergibt sich aus dem Angebot. Enthält ein Vertrag Leistungen mehrerer Arten, gilt für jeden Bestandteil das jeweils passende Recht.

4. Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Dazu zählen je nach Vorhaben insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Ansprechpartner sowie Testumgebungen.

(2) Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann. Rückmeldungen und Freigaben erfolgen innerhalb von fünf Werktagen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm gelieferten Inhalte verantwortlich. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Mehraufwand, der dem Anbieter dadurch entsteht, wird nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet; besteht keine Vereinbarung, gilt der jeweils gültige Listensatz.

5. Termine

(1) Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verbindliche Termine setzen voraus, dass alle Mitwirkungsleistungen des Kunden erbracht sind und der Leistungsumfang abschließend festgelegt ist.

(3) Gerät der Anbieter in Verzug, setzt der Kunde eine angemessene Nachfrist. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

6. Änderungen des Leistungsumfangs

(1) Beide Seiten können Änderungen des vereinbarten Umfangs vorschlagen.

(2) Der Anbieter teilt dem Kunden die Auswirkungen auf Aufwand, Preis und Termine in Textform mit. Die Änderung wird erst nach Bestätigung durch den Kunden ausgeführt.

(3) Bis zur Einigung setzt der Anbieter die Arbeiten auf Grundlage der bisherigen Vereinbarung fort. Leistungen, die nicht im Angebot beschrieben sind, sind nicht geschuldet.

7. Preise, Zahlung und Verzug

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht berechnet. Entfällt diese Eigenschaft, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnet und in Rechnungen ausgewiesen.

(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird bei Werkleistungen die Hälfte des Preises bei Auftragserteilung und die zweite Hälfte nach Abnahme fällig. Wiederkehrende Entgelte sind monatlich im Voraus fällig.

(3) Das Zahlungsziel beträgt vierzehn Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter ist nach vorheriger Ankündigung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen. Bei betriebenen Systemen wird der Kunde mindestens zehn Tage vorher informiert.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(6) Entgelte für wiederkehrende Leistungen kann der Anbieter mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres anpassen. Steigt das Entgelt um mehr als fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.

8. Leistungen Dritter und Fremdkosten

(1) Zur Erbringung können Leistungen Dritter erforderlich sein, etwa Hosting, Domains, Zahlungsdienste, Nachrichtendienste, Werbeplattformen, Schriftlizenzen oder Bildmaterial.

(2) Kosten Dritter trägt der Kunde, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich als enthalten bezeichnet sind. Das gilt auch für nutzungsabhängige Entgelte, etwa je versendeter Nachricht oder je Werbeeinblendung, sowie für Werbebudgets.

(3) Für Verfügbarkeit, Bedingungen und Preisänderungen Dritter übernimmt der Anbieter keine Verantwortung. Ändert ein Dritter seine Schnittstellen oder Bedingungen, ist die daraus folgende Anpassung eine gesondert zu vergütende Leistung, sofern kein Wartungsvertrag sie abdeckt.

(4) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen. Er bleibt Vertragspartner des Kunden.

9. Nutzungsrechte

(1) An den eigens für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Ein ausschließliches Nutzungsrecht bedarf einer gesonderten Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung.

(2) An Bausteinen, Vorlagen, Bibliotheken und Verfahren, die der Anbieter unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder allgemein verwendet, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des jeweiligen Arbeitsergebnisses. Der Anbieter bleibt berechtigt, sie weiterhin und für andere Kunden zu verwenden.

(3) Für Bestandteile unter einer Lizenz für quelloffene Software gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen. Der Anbieter weist auf wesentliche Bedingungen hin, soweit sie den Kunden betreffen.

(4) Wird eine Lösung vom Anbieter betrieben, besteht das Nutzungsrecht für die Dauer des Betriebsvertrags. Endet dieser, endet der Betrieb. Der Kunde erhält seine Inhalte und Daten; ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht in diesem Fall nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte beim Anbieter. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig.

(6) Inhalte und Daten des Kunden bleiben dessen Eigentum. Bei Vertragsende werden sie in einem gängigen, maschinenlesbaren Format herausgegeben.

10. Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrags. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie zeitlich unbegrenzt.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

(3) Angebote des Anbieters einschließlich der Konditionen sind vertraulich und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt.

11. Datenschutz

(1) Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO.

(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen erforderlicher Einwilligungen und Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen.

(3) Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter nur nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags ein.

12. Referenznennung

(1) Der Anbieter darf den Kunden nach Abschluss eines Projekts als Referenz nennen und das Ergebnis in anonymisierter oder, mit Zustimmung des Kunden, in namentlicher Form darstellen.

(2) Der Kunde kann der Nennung jederzeit in Textform widersprechen. Bereits gedruckte Unterlagen sind davon ausgenommen.

13. Einsatz künstlicher Intelligenz

(1) Der Anbieter setzt Verfahren der künstlichen Intelligenz ein, soweit dies im Angebot beschrieben ist. Er teilt dem Kunden mit, an welchen Stellen dies geschieht.

(2) Ergebnisse solcher Verfahren können fehlerhaft oder unvollständig sein. Eine Zusicherung inhaltlicher Richtigkeit ist damit nicht verbunden. Vor einer Verwendung nach außen prüft der Kunde die Ergebnisse.

(3) Werden Systeme bereitgestellt, die unmittelbar mit natürlichen Personen interagieren, weist der Anbieter im System darauf hin, dass es sich um ein automatisiertes System handelt. Der Kunde stellt sicher, dass dieser Hinweis erhalten bleibt.

(4) Personenbezogene Daten des Kunden werden nur an Anbieter solcher Verfahren übermittelt, wenn dies vereinbart und datenschutzrechtlich abgesichert ist.

14. Abnahme, Gewährleistung und Mängel

(1) Bei Werkleistungen zeigt der Anbieter die Fertigstellung an und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde erklärt die Abnahme innerhalb von vierzehn Tagen in Textform oder benennt in dieser Frist die Mängel, die einer Abnahme entgegenstehen.

(2) Verweigert der Kunde die Abnahme innerhalb der Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Aufforderung ausdrücklich hin. Gegenüber Verbrauchern erfolgt dieser Hinweis in Textform.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Aufnahme des produktiven Betriebs gilt als Abnahme, soweit der Kunde nicht zuvor wesentliche Mängel gerügt hat.

(4) Bei Mängeln hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt sie zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern sowie bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.

(6) Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Nutzung, durch Änderungen des Kunden oder Dritter an den Arbeitsergebnissen sowie durch Änderungen an Systemen Dritter.

(7) Software ist nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei herstellbar. Geschuldet ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit.

15. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung entstanden wäre.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

16. Höhere Gewalt

Ereignisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen – etwa großflächige Störungen der Strom- oder Netzversorgung, behördliche Anordnungen oder Ausfälle wesentlicher Dienste Dritter – verlängern die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Seiten den betroffenen Teil des Vertrags kündigen.

17. Laufzeit und Kündigung wiederkehrender Leistungen

(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen laufen auf unbestimmte Zeit, sofern im Angebot keine Mindestlaufzeit vereinbart ist. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach deren Ablauf auf unbestimmte Zeit.

(2) Der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens zum Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform; eines Grundes bedarf es nicht.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten innerhalb von dreißig Tagen in einem gängigen Format bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

B. Besondere Bedingungen

18. Baukasten unter build.post2be.com

(1) Der Anbieter stellt ein Online-Werkzeug bereit, mit dem der Kunde eine Website selbst zusammenstellen und gegen Bezahlung als eigenständige Datei herunterladen kann.

(2) Die Darstellung im Baukasten ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt mit Abschluss des Zahlungsvorgangs und Bereitstellung des Downloads zustande.

(3) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das Recht, die Datei für eigene Zwecke auch gewerblich zu nutzen, zu veröffentlichen und anzupassen.

(4) Impressum und Datenschutzerklärung stellt der Kunde selbst bereit. Der Baukasten fragt beide Angaben ab; für deren Inhalt und Richtigkeit ist der Kunde verantwortlich. Die im Werkzeug angebotenen Hilfestellungen sind keine Rechtsberatung.

(5) Der Kunde ist für das Speichern und Sichern der heruntergeladenen Datei selbst verantwortlich. Hosting, Pflege oder Aktualisierung sind nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht gesondert vereinbart.

19. Websites und Webanwendungen

(1) Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Enthalten sind die dort genannten Seiten, Funktionen und Korrekturschleifen.

(2) Gestalterische Entwürfe werden dem Kunden zur Freigabe vorgelegt. Nach Freigabe sind Änderungen an Aufbau und Gestaltung Änderungen im Sinne der Ziffer 6.

(3) Der Anbieter schuldet die Funktionsfähigkeit in den zum Zeitpunkt der Abnahme verbreiteten aktuellen Fassungen der gängigen Browser. Eine Optimierung für ältere oder nicht mehr unterstützte Fassungen ist gesondert zu vereinbaren.

(4) Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen ist nicht geschuldet. Enthalten ist die technische Grundeinrichtung für Suchmaschinen, soweit im Angebot beschrieben.

(5) Für Pflichtangaben und die inhaltliche Rechtmäßigkeit der Website ist der Kunde verantwortlich.

(6) Der Anbieter ist keine Rechtsanwaltskanzlei und nicht zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen befugt. Stellt er dem Kunden Texte für Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung oder vergleichbare Pflichtangaben bereit, handelt es sich um unverbindliche, nicht anwaltlich geprüfte Vorlagen auf Grundlage marktüblicher Muster. Sie sind weder auf den Einzelfall zugeschnitten noch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit geprüft; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.

(7) Der Kunde prüft solche Texte vor der Veröffentlichung selbst oder lässt sie anwaltlich prüfen und gibt sie frei. Mit der Freigabe werden sie zu Texten des Kunden; dieser ist für sie als Diensteanbieter und als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung allein verantwortlich. Eine Haftung des Anbieters für Inhalt, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit ist ausgeschlossen; Ziffer 15 bleibt unberührt. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit der Anspruch nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruht.

20. Automatisierung und Programmierung

(1) Grundlage ist die im Angebot beschriebene Prozessaufnahme oder ein Feinkonzept, das der Kunde freigibt.

(2) Die Anbindung an Systeme Dritter setzt voraus, dass diese Systeme geeignete Schnittstellen bereitstellen und der Kunde die erforderlichen Zugänge und Berechtigungen erteilt. Für Bestand und Funktionsfähigkeit fremder Schnittstellen übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.

(3) Automatisierte Abläufe ersetzen keine fachliche oder rechtliche Prüfung durch den Kunden. Bei Vorgängen mit rechtlicher oder finanzieller Wirkung richtet der Anbieter eine Kontrolle vor der Ausführung ein, soweit dies im Angebot vorgesehen ist.

(4) Der Kunde stellt für Tests geeignete, nach Möglichkeit anonymisierte Daten bereit.

(5) Wird eine Lösung ohne Wartungsvertrag übergeben, trägt der Kunde das Risiko späterer Änderungen an den angebundenen Systemen. Anpassungen werden dann nach Aufwand berechnet.

21. Betrieb, Wartung und Hosting

(1) Umfang und enthaltener Aufwand ergeben sich aus dem gewählten Paket. Nicht enthaltene Leistungen werden nach Aufwand berechnet.

(2) Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich zugesagt ist. Ohne eine solche Zusage wird der Betrieb mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters, jedoch ohne zugesicherte Verfügbarkeit erbracht.

(3) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit sie zu Unterbrechungen führen, vorher angekündigt.

(4) Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungen im vereinbarten Umfang. Eine Wiederherstellung ist nur aus vorhandenen Sicherungen möglich.

(5) Enthaltener, aber nicht abgerufener Aufwand verfällt am Ende des jeweiligen Monats und wird nicht übertragen oder vergütet.

22. Nutzung der Software ONSPECS

(1) ONSPECS ist eine Marke und eine Anwendung des Anbieters. Der Anbieter stellt sie dem Kunden für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit; der Kunde erhält einen eigenen, von anderen Kunden getrennten Mandanten unter einer eigenen Adresse. Die Software wird nicht überlassen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Programms, des Quellcodes oder auf einen Betrieb auf eigenen Systemen des Kunden besteht nicht.

(2) Der Vertrag unterliegt dem Mietrecht (Ziffer 3 Absatz 3). Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist; im Übrigen gilt Ziffer 15.

(3) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Maßgeblich sind die im Angebot genannten Grenzen, insbesondere die Zahl der Nutzerkonten. Eine Unterlizenzierung, die Nutzung für Dritte sowie das Anbieten der Software als eigene Leistung sind nicht gestattet.

(4) Jede Person, die mit der Software arbeitet, erhält ein eigenes Konto. Zugangsdaten sind geheim zu halten und nicht zu teilen. Der Kunde verwaltet die Konten seiner Nutzer selbst und entzieht den Zugang, sobald eine Person nicht mehr berechtigt ist. Er teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff bestehen.

(5) Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich zugesagt ist. Der Anbieter betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters. Ziffer 21 Absätze 3 und 4 zu Wartungsarbeiten und Sicherungen gelten entsprechend.

(6) Der Anbieter entwickelt die Software fort. Funktionen können dabei hinzukommen, sich ändern oder entfallen, solange der vertraglich vereinbarte Zweck erhalten bleibt. Eine wesentliche Einschränkung des vereinbarten Funktionsumfangs teilt der Anbieter sechs Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.

(7) Die in der Software verarbeiteten Daten bleiben Daten des Kunden. Hinsichtlich personenbezogener Daten ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter; vor Beginn der Nutzung schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Ziffer 11. Nach Vertragsende gilt Ziffer 17 Absatz 4.

(8) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm erfassten, eingelesenen oder recherchierten Daten rechtmäßig erhoben und verwendet werden. Das gilt insbesondere für die Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung gegenüber den Personen, deren Daten er speichert.

(9) Nachrichten und Kampagnen versendet die Software über das vom Kunden hinterlegte eigene Postfach und damit im Namen des Kunden. Für die Zulässigkeit der Ansprache ist allein der Kunde verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen und den Nachweis der nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erforderlichen Einwilligungen. Der Anbieter versendet nicht in eigenem Namen und prüft die Empfängerlisten des Kunden nicht.

(10) Die Software enthält Funktionen, die auf Verfahren künstlicher Intelligenz zurückgreifen, insbesondere zur Erzeugung von Textvorschlägen sowie von Sprachaufnahmen und Videoavataren. Ziffer 13 gilt entsprechend. Werden Stimme oder Abbild einer natürlichen Person verwendet, handelt es sich um biometrische Daten im Sinne des Artikels 9 der Datenschutz-Grundverordnung. Der Kunde holt die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorher ein, hält sie nachweisbar fest und veranlasst bei einem Widerruf unverzüglich die Löschung.

(11) Die Software unterstützt bei Angeboten, Rechnungen, Belegen und der Einnahmenüberschussrechnung. Sie ersetzt weder steuerliche noch rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit der erfassten Daten, für die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften einschließlich der Aufbewahrungspflichten und für die Prüfung der erzeugten Belege ist der Kunde verantwortlich.

(12) Überschreitet die Nutzung die im Angebot vereinbarten Grenzen erheblich und dauerhaft, stimmen die Parteien eine Anpassung ab. Bei einer Nutzung, die den Betrieb für andere Kunden beeinträchtigt, oder bei einem Verstoß gegen die Absätze 3, 4, 8 oder 9 kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vorübergehend sperren. Bei Gefahr im Verzug ist die Sperre auch ohne Ankündigung zulässig; der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich.

(13) Stellt der Anbieter einen kostenfreien Testzugang bereit, endet dieser mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch auf Übernahme der während des Tests erfassten Daten in einen kostenpflichtigen Vertrag besteht nur, wenn dies vereinbart ist.

23. Marketing, Inhalte und soziale Medien

(1) Geschuldet ist die im Angebot beschriebene Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg. Reichweiten, Platzierungen, Anfragen oder Umsätze werden nicht zugesichert.

(2) Inhalte werden dem Kunden vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt innerhalb von drei Werktagen keine Rückmeldung, gilt der Inhalt als freigegeben.

(3) Der Kunde ist für Werbeaussagen zu seinen Leistungen verantwortlich, insbesondere für deren Richtigkeit und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit.

(4) Bei Werbung per E-Mail oder Telefon liegt die Verantwortung für das Vorliegen und den Nachweis erforderlicher Einwilligungen beim Kunden. Der Anbieter versendet nur an Empfänger, für die der Kunde die Einwilligung bestätigt hat.

(5) Zugangsdaten zu Kanälen des Kunden werden ausschließlich für die vereinbarte Betreuung verwendet. Die Konten verbleiben beim Kunden.

(6) Werbebudgets trägt der Kunde und rechnet sie unmittelbar mit der jeweiligen Plattform ab, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(7) Bei Beendigung werden erstellte Inhalte und Vorlagen in bearbeitbarer Form übergeben.

24. Foto- und Videoproduktion

(1) Ort, Zeit und Umfang der Aufnahmen werden vorab abgestimmt. Der Kunde stellt Zutritt, Ansprechpartner und die erforderlichen Genehmigungen sicher.

(2) Die Auswahl der zu bearbeitenden Aufnahmen trifft der Anbieter nach fachlichem Ermessen, soweit im Angebot keine Motivliste vereinbart ist.

(3) Der Kunde erhält an den gelieferten bearbeiteten Aufnahmen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Eine Weiterübertragung an Dritte sowie der Weiterverkauf bedürfen der Zustimmung.

(4) Einwilligungen abgebildeter Personen holt der Anbieter vor Ort mit einem Formular ein. Der Kunde weist seine Beschäftigten vorab auf die Aufnahmen hin.

(5) Wird ein vereinbarter Termin später als drei Werktage vorher abgesagt, kann der Anbieter die Hälfte des vereinbarten Entgelts berechnen; bei Absage am Tag des Termins das volle Entgelt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.

(6) Rohdaten und unbearbeitete Aufnahmen werden nicht geschuldet.

25. Schulungen

(1) Inhalt, Dauer, Ort und Teilnehmerzahl ergeben sich aus dem Angebot.

(2) Geschuldet ist die Durchführung der Schulung, nicht ein bestimmter Lernerfolg.

(3) Sagt der Kunde einen Termin später als fünf Werktage vorher ab oder verschiebt ihn, kann der Anbieter die Hälfte des vereinbarten Entgelts berechnen; bei Absage am Tag der Schulung das volle Entgelt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.

(4) Schulungsunterlagen dürfen die Teilnehmer für interne Zwecke des Kunden nutzen und vervielfältigen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für eigene Schulungen ist nicht gestattet.

(5) Kann der Anbieter einen Termin aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht wahrnehmen, bietet er einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 15.

C. Schlussbestimmungen

26. Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

(2) Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

(3) Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.

(4) Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.

27. Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

28. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Seite. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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